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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anchor Adventures e.K. | Nonnenstr. 44e | 04229 Leipzig

Vertreten durch: Lubowski Kadila

Kontakt Tel: +49 16094619462 | E-Mail: lubowski@anchoradventures-namibia.com

Registereintrag Eintragung im Handelsregister. | Registergericht: Amtsgericht Leipzig | Registernummer: HRA 18124

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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anchor Adventures e.K.

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§ 1 Geltungsbereich, Zustandekommen des Reisevertrages

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(1) Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen in §§651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Anchor Adventures e.K., im Folgenden Anchor Adventures.

(2) Anchor Adventures, mit Sitz in Leipzig, stellt dem Kunden ihre Leistungen als Reiseveranstalter ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen (AGB) neben den zwingenden gesetzlichen Regelungen zur Verfügung, die der Kunde (im Folgenden Kunde genannt) durch Erteilung des Auftrages oder Annahme der Leistungen ausdrücklich anerkennt. Der Antrag kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(3) DIe Reiseangebote von Anchor Adventures stellen eine unverbindliche Aufforderung an Interessenten, eine verbindliche Anmeldung abzugeben. Grundlage der Anmeldung sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise (insb. die Länderinformationen und Reiseanforderungen), soweit diese dem Kunden vorliegen.

(4) Die Buchung kann auf elektronischem (E-Mail, Internet), telefonischen und persönlichen Weg erfolgen. Anchor Adventures bestätigt den Eingang der Buchung des Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

(5) Der Kunde ist 14 Tage an sein mit der Bestellung abgegebenes Angebot auf Abschluss des Reisevertrages gebunden.

(6) Der Reisevertrag kommt mit der ausdrücklichen Bestätigung von Anchor Adventures über das Zustandekommen der gewählten Reise zustande. Aufgrund der individuellen Zusammenstellung der Reise ist seitens Anchor Adventures für jede Buchung eine individuelle Abfrage bei den Partnern erforderlich, so dass eine Zeitdauer von bis zu 14 Tagen zwischen Buchung und verbindlicher Bestätigung seitens Anchor Adventures vergehen kann.

(8) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot seitens Anchor Adventures vor, an das Anchor Adventures für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung gegenüber Anchor Adventures erklärt.

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§ 2 Pflichten von Anchor Adventures, Verfügbarkeit der Leistung

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(1) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach den Bestimmungen und eigenen Verantwortlichkeiten der jeweiligen Partner vor Ort eine Leistung abgelehnt werden kann, wenn nicht sichergestellt ist, dass die Durchführung der Leistung nicht eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben des Kunden darstellt (z.B. gesundheitliche Einschränkungen des Kunden).

(2) Anchor Adventures bietet u.a. Reisen in touristisch wenig erschlossene Reisegebiete an, in denen im Gegensatz zu Mitteleuropa abweichende moralisch sittliche Wertvorstellungen anzutreffen sind. Um die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus zu gewährleisten sind die Reiseteilnehmer gehalten, sich soweit wie möglich nicht entgegen der lokalen Wertvorstellungen zu verhalten und insbesondere den Hinweisen der Reiseleitung nachzukommen.

(3) Sollten aufgrund von zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung noch nicht bekannten Änderungen hinsichtlich des Reiseablaufs, der verfügbaren Hotels oder Tourverläufe notwendig werden sind wesentliche Änderungen nur möglich, soweit die Änderungen nicht den Charakter der Reise erheblich beeinträchtigen und von Anchor Adventures nicht mutwillig herbeigeführt wurden.

(4) Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Anchor Adventures in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

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§ 3 Körperliche Behinderungen

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Die angebotenen Tourismusleistungen setzen aufgrund ihres ursprünglichen Charakters größtenteils die volle körperliche und geistige Uneingeschränktheit der Teilnehmer voraus. Für Menschen mit Behinderungen kann eine Teilnahme an den Tourismusleistungen möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein. Aus diesem Grund ist der Kunde verpflichtet, Anchor Adventures bei der Bestellung über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren. Anchor Adventures ist versucht, gemeinsam eine Lösung im Sinne des Kunden zu finden.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten

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(1) Alle Preise, die auf der Website von Anchor Adventures angegeben sind, verstehen sich in EURO einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Dem Kunden wird mit der verbindlichen Buchungsbestätigung die Bankverbindung von Anchor Adventures einschließlich der Zahlungsdaten mitgeteilt. Die Übermittlung der Reiseunterlagen erfolgt nach Zahlungseingang.

(3) Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Reisepreiszahlungen dürfen vor Beendigung der Reise vom Reiseveranstalter nur gefordert oder angenommen werden, wenn er dem Reisenden einen Sicherungsschein übergeben hat

(4) Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 9 genannten Grund abgesagt werden kann. Soweit zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig.

(5) Bei Linienflügen, die allein Gegenstand der Kundenbuchung oder Bestandteil der gebuchten Reise sind wird der Reisepreis in voller Höhe sofort bei Buchung fällig; die Gebühren im Falle einer Stornierung sowie für Bearbeitung einer Umbuchung werden sofort fällig.

(6) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Anchor Adventures berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 6 zu belasten.

(7) Im Falle einer Mahnung ist Anchor Adventures berechtigt, gegenüber dem Kunden pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 EUR pro Mahnschreiben zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

§ 5 Hinweise zu Versicherungen

 

Im Reisepreis ist keine Rücktrittskostenversicherung enthalten. Wir empfehlen den Abschluss derselben sowie einer Kranken-, Gepäck-, Reiseabbruch-, Verspätungsschutz- und Unfallversicherung.Wir empfehlen mit der Reisebuchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und zudem eine Rückführungskostenversicherung bei Unfall oder Krankheit.

 

§ 6 Preiserhöhung

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(1) Anchor Adventures kann den Reisepreis nur erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. 20 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin sind Preiserhöhungen ausgeschlossen. § 309 Nr. 1 BGB bleibt unberührt.

(2) Anchor Adventures hat eine Änderung des Reisepreises, eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder eine zulässige Absage der Reise dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- oder Absagegrund zu erklären. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als fünf vom Hundert oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Er kann stattdessen, ebenso wie bei einer Absage der Reise durch Anchor Adventures, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Anchor Adventures in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Mitteilung durch Anchor Adventures gegenüber Anchor Adventures geltend zu machen.

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§ 7 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

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(1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Anchor Adventures schriftlich oder in Textform zu erklären.

(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so verliert Anchor Adventures den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Anchor Adventures kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.

(3) Im Vertrag kann für jede Reiseart unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen gewöhnlich möglichen Erwerbs ein Vomhundertsatz des Reisepreises als Entschädigung festgesetzt werden. Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig und wird bei der jeweiligen Reisebeschreibung ausgeführt.

(4) Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet, wenn im Angebot keine abweichende Regelung aufgeführt ist:

(5) Pauschalreisen

a. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %,

b. ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 50 %,

c. ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60 %,

d. ab dem 6. bis einen Tag vor Reiseantritt 90 %,

e. ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

(6) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Anchor Adventures nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

(7) Anchor Adventures behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.

(8) Das Recht des Kunden auf Vertragsübertragung gemäß § 651 b BGB bleibt unberührt.

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§ 8 Umbuchungen

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Seitens des Kunden gewünschte Umbuchungen der gesamten Reise oder Teile dieser, werden nach Möglichkeit der tatsächlichen Gegebenheiten wie z.B. freie Kapazitäten der gewünschten alternativen Reisebestandteile vorgenommen. Der Kunde hat die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen.

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§ 9 Nicht in Anspruch genommene Leistung

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Die in der Reisebeschreibung dargestellten Leistungen stellen soweit nicht anders gekennzeichnet ein Pauschalangebot dar. Nimmt der Kunde nicht alle Bestandteile der von ihm gebuchten Reise in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

§ 10 Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter, höhere Gewalt

  1. Fristlose Kündigung

    1. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung seitens des Reiseveranstalters nachhaltig stört, sich oder Dritte durch sein Verhalten auf der Reise in Gefahr für Leben und Gesundheit bringt oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

    2. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm vom Leistungsträger gutgeschriebenen Beträge.

  2. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

    1. Im Falle von höherer Gewalt können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigenWird der Vertrag nach Abs. 1 gekündigt so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3, Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

  3. Rücktritt wegen Zahlungsverzug

    1. Ist die fällige Anzahlung oder der fällige Reisepreis trotz Mahnung mit Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung zum Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig dem Konto des Reiseveranstalters gutgeschrieben, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Reisenden zu verlangen.

 

§ 11 Verpflichtungen des Kunden

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(1) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person, die Mitreisenden und sonstige vertragsrelevante Umstände, vor allem die von Ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich, Anchor Adventures jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten; auf entsprechende Anfrage von Anchor Adventures hat der Kunde die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist Anchor Adventures berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort zu sperren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt Anchor Adventures anzuzeigen.

(3) Im Falle von Mängel- oder Schadensersatzansprüchen bzw. Ansprüche resultierend aus einer Kündigung gemäß § 651e BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Anchor Adventures geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

(4) Der Kunde hat Anchor Adventures zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der mitgeteilten Frist erhält.

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§ 12 Beschränkung der Haftung

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(1) Die Haftung von Anchor Adventures für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

2. soweit Anchor Adventures für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(1) Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

(2) Anchor Adventures haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Anchor Adventures sind. Eine Haftung besteht dennoch für die allein vermittelten Leistungen, wenn Anchor Adventures die jeweiligen Veranstalter nicht mit der Sorgalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat. Weiterhin wenn Anchor Adventures Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten verletzt hat und diese Verletzung für den beim Kunden eingetretenen Schaden ursächlich war.

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§ 13 Visa, Einreisebestimmungen, Warnungen

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(1) Für die Einhaltung etwaiger Pass-, Visa, Devisen und/oder Gesundheitsbestimmungen in den jeweiligen Reiseländern ist der Kunde selbst verantwortlich. Anchor Adventures empfiehlt, entsprechende Informationen möglichst frühzeitig bei den zuständigen Stellen (Konsulate, Botschaften etc.) einzuholen.

(2) Anchor Adventures empfiehlt den Kunden, sich vor Durchführung der Bestellung unter der Internetadresse http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bezüglich der jeweiligen Reiseländer zu informieren.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

(4) Anchor Adventures haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.

 

§ 14 Geistiges Eigentum

 

(1)Anchor Adventures hält alle Rechte an geistigem Eigentum (wie Urheberrechte, verwandte Schutzrechte, Markenrechte, Rechte der Hersteller von Datenbanken) sowohl betreffend die Struktur als auch betreffend die Inhalte der Websites und mobilen Applikationen (einschließlich Bildern, Sounds, Videos, Fotos, Logos, Warenzeichen, Grafiken, Tools,Software, Dokumenten und allen sonstigen Daten).Der Benutzer hat kein Nutzungsrecht am Inhalt, sofern nicht vorher schriftlich von Anchor Adventures erteilt.

 

(2) Jede Vervielfältigung, Veröffentlichung, Übertragung, Nutzung oder Änderung der gesamten oder eines Teils der Websites oder mobilen Applikationen und/oder ihrer Inhalte ohne

ausdrückliche Genehmigung von Anchor Adventures ist verboten.

 

(3) Widerrechtliche Handlungen liegen in der Verantwortung des Verursachers und können zu zivil- und/oder strafrechtlicher Verfolgung gegen ihn führen, insbesondere bei Fälschung. Die

Marken und Logos von Anchor Adventures und seinen Partnern auf der Website sind eingetragene Warenzeichen. Jede vollständige oder teilweise Reproduktion dieser Marken und/oder Logos ohne ausdrückliche Genehmigung von Anchor Adventures ist verboten. Die unerlaubte Vervielfältigung dieser Marken, Logos und Kennzeichen stellt eine strafbare

Handlung dar. Der Täter kann zivil- und strafrechtliche Sanktionen erhalten, einschließlich Strafen nach den geltenden Vorschriften zum Schutz des Geistigen Eigentums.

 

§ 15 Hinweise zur Datenverarbeitung

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Datenschutz wird bei Anchor Adventures groß geschrieben. Aus diesem Grund verweist Anchor Adventures auf die Datenschutzerklärung, die auf der Website hinterlegt ist.

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§ 16 Schlussbestimmungen

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(1) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist der Sitz von Anchor Adventures, sofern der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder im Einzelfall, z.B. mangels Unternehmereigenschaft des Vertragspartners, nicht anwendbar sein, so bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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